Hier stellt sich die Pfarrgemeinde St. Gabriel in München-Haidhausen mit ihren vielfältigen Aktivitäten vor. Nehmen Sie sich Zeit für einen Blick auf die Vielfalt der Gemeinde! Wenn Sie sich einbringen wollen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Verantwortlichen. Wir freuen uns über jeden, der zum Gelingen der Gemeinschaft beiträgt.
Aktuelle Pfarrnachrichten ab 07.02.2021
Hirtenwort
Kardinal Reinhard Marx ruft in Hirtenbrief zu Beginn der Fastenzeit zu einem Nachdenken über die „Nach-Corona-Zeit“ auf.
Fastenansprache von Kardinal Reinhard Marx 2021
Hirtenbrief zum Beginn der österlichen Bußzeit 2021 (PDF)
Österliche Bußzeit
Fastenzeit
in St. Gabriel
Kreuzwegandachten in der Österlichen Bußzeit
Freitags, 18:00 Uhr, in der Kirche, mit Begleitung an der Orgel
Freitag 19.2. 18.00 Pater Ante Ivan
Freitag 26.2. 18.00 Gemeindereferentin Frau Ploch
Donnerstag 4.3. 18.00 Kirchenpflegerin Frau Stemmer
Freitag 12.3. 18.00 Diakon Marek Lange
Freitag 19.3. 18.00 Pater Ante Ivan
Freitag 26.3. 18.00 Gemeindereferentin Frau Ploch
Karfreitag 2.4. 9.00 Pater Ante Ivan
Karfreitag 2.4. 11.00 Gemeindreferentin Frau Ploch
Pfarrbrief Advent / Weihnachten 2020
Neue Rahmenbedingungen zur Feier von Gottesdiensten in der Erzdiözese München und Freising
Liebe Gemeindemitglieder, liebe Gläubige,
für Gottesdienste sieht 11. BayIfSMV ab 21.01.2021 eine neue Änderung vor, die sowohl bei Gottesdiensten in Gebäuden als auch im Freien zu beachten sind:
1. Die Maskenpflicht gilt für die Gottesdienstbesucher während des Gottesdienstes, auch wenn sie sich an ihrem Platz befinden.
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat am 20.01.2021 eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske (oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard) auch in Gottesdiensten beschlossen.
Die allgemeinen Vorgaben zur FFP2-Maskenpflicht in § 1 Abs. 2 der 11. BayIfSMV gelten auch in Gottesdiensten:
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit (§ 1 Abs. 2 S. 1 11. BayIfSMV). Zwischen 6. und 15. Geburtstag reicht Mund-Nasen-Bedeckung, die FFP2-Maskenpflicht gilt somit erst nach dem 15. Geburtstag (§ 1 Abs. 2 S. 2 11. BayIfSMV).
2. Gemeindegesang ist untersagt.
3. Der Mindestabstand von 1,5 m ist zwischen allen Personen zu wahren, die nicht demselben Hausstand angehören.
4. Diejenigen, die gerade liturgisch sprechen oder vorsingen (Zelebrant, Diakon, Lektor/in, Kantor/in), sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
5. Das Verbot von Gemeindegesang soll helfen, die größte mögliche Infektionsquelle auszuschalten. Die Gottesdienste können von Instrumentalisten, Solisten oder einem kleinen Chor gestaltet werden.
6. Auch der liturgische Gesang des Zelebranten bleibt erlaubt, ebenso wie der des Diakons oder des Kantors bzw. der Kantorin.
Weitere Regelungen:
1. Entsprechend der Größe des Kirchenraumes dürfen maximal 150 Personen in die Kirche.
2. Die vorhandenen Plätze sind kenntlich gemacht.
3. Personen aus einer Haushaltsgemeinschaft dürfen im Gottesdienst direkt nebeneinander sitzen. Alle anderen müssen einen Abstand von 1,5 Metern wahren
4. Beim Betreten der Kirche muss eine FFP2-Maske (oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard) getragen werden (Kinder: ab 6 Jahre). Der Ordner muss kontrollieren, ob Sie diese dabei haben.
5. Beim Kommuniongang muss ebenfalls die FFP2-Maske getragen werden.
6. Es gibt einen eigenen Eingang und einen eigenen Ausgang.
7. Kommunionempfang ist möglich, jedoch nur in der Form der Handkommunion. Der Priester trägt dabei eine FFP2-Maske. Beim Kommuniongang ist auch Abstand zu wahren,
8. Wer aktuell krank ist, Corona-Symptome hat, Fieber hat oder sich krank fühlt, darf nicht am Gottesdienst teilnehmen. Dasselbe gilt, wenn eine andere Person im Haushaltsverbund krank ist, oder wenn sich jemand innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
9. Weiterhin gibt es die Angebote und die Einladung, an Fernsehgottesdiensten und Internetgottesdiensten teilzunehmen.
10. Der Bischof erteilt weiterhin Dispens von der Verpflichtung zum sonntäglichen Gottesdienst.
München, 21.01.2021
Die Kirche ist offen!
Die Kirche St. Gabriel ist zum Besuch und zum persönlichen Gebet geöffnet.
Täglich 08:00 – 19:00 Uhr
Zeit für Mich!
Das Seelsorgs-Team vom Pfarrverband Obergiesing stellt täglich unter diesem Link eine neue digitale Ausgabe von "Zeit für Mich" auf die Homepage. Sie können die Datei hier direkt abspielen und anhören.
Ab sofort auch per Telefon: Wählen Sie dazu die Festnetz-Nr. 089-215578588
Telefonseelsorge
Rund um die Uhr können Sie sich kostenlos an die Telefonseelsorge wenden: 0800/111 0 222
Geistliche Angebote für Kinder, Jugendliche, Paare und Familien